Pflanzenschutzberater Ing. Franz Kröll | © Kwizda Agro GmbH
Saison 2022 - am 09.03.2022

"Cymbigon forte" & "Piretro Verde" - Art. 53 Notfallszulassungen für 2022

Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Das Insektizid „Cymbigon forte" (Pfl.Reg.Nr. 3998-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen: 

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Für die 52.,53.,54.,55.,56. Indikation: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen vor Einschwemmung in Oberflächengewässer eine Anwendung nicht zulässig.
Für die 52.,53.,54.,55.,56. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässern einzuhalten: 20 m (90 %)

Für die 52.,53.,54.,55.,56. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Für die 56. Indikation: Behandelte Rübenblätter nicht verfüttern.

 

 

Das Insektizid „Piretro Verde“ (Pfl.Reg.Nr. 3380-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen: 

Regulär zugelassene Indikationen:

In Weinreben gegen Bekreuzter Traubenwickler

Gegen Bekreuzter Traubenwickler (Lobesia botrana) und Einbindiger Traubenwickler (Eupoecilia ambiguella) mit 2,4 l/ha in 1.000 l Wasser/ha ab Schlüpfen der ersten Larven max. 3x im Abstand von mind. 7 Tagen spritzen oder sprühen. Wartefrist: 1 Tag. Einschränkung: Nutzung als Tafel- oder Keltertrauben

Weitere Informationen zum Produkt Piretro Verde erhalten Sie hier!

 

Folgende Gewässerabstände wurden für diese Indikation festgelegt:
41., 42. Indikation: 15 m (Regelabstand), 10 m (50 %), 10 m (75 %), 5 m (90 %)
39., 40., 44., 45. Indikation: 20 m (75 %), 15 m (90 %), 10 m (95 %)
43. Indikation: 5 m (Regelabstand), 5 m (50 %), 5 m (75 %), 1 m (90 %)
46., 47. Indikation: 10 m (Regelabstand), 5 m (50 %), 5 m (75 %), 1 m (90%)

Für die 39.,40. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
Für die 41.,42. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

Für die 38.,44.,45. Indikation: Die Anwendung des Mittels ist nur iSd Art. 24 Verordnung (EU) 2018/848 zulässig.
Für die 38.,46.,47. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 41.,42.,43. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 39.,40.,44.,45. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 38.,39.,40.,41.,42.,43.,44.,45.,46.,47. Indikation: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Für die 38.,39.,40.,41.,42.,43.,44.,45.,46.,47. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

 

Pfl.Reg.Nr.: Cymbigon forte 3998-0, Piretro Verde 3380-0

 

Weitere Informationen, die neuen Regionalempfehlungen und Ratgeber

finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage: www.kwizda-agro.at

 

Mit freundlichen Grüßen

Kwizda Agro GmbH