2020 Neue Indikationen für Mimic
Die Zulassung von Mimic wurde gemäß Artikel 51 (geringfügige Verwendung) um fünf Indikationen (8. - 12.) ausgeweitet.
Die Zulassung von Mimic wurde gemäß Artikel 51 (geringfügige Verwendung) um fünf Indikationen (8. - 12.) ausgeweitet.
8. Indikation: max. 1 Anwendung mit 0,25 l/mKH; max. 0,75 l/ha; gegen Freifressende Schmetterlingsraupen in Süßkirsche; Stadium 59-69
9. Indikation: max.1 Anwendung mit 0,25 l/mKH; max. 0,75 l/ha; gegen Freifressende Schmetterlingsraupen in Weichsel; Stadium 59-69
10. Indikation: max. 1 Anwendung mit 0,25 l/mKH; max. 0,75 l/ha; gegen Freifressende Schmetterlingsraupen in Pflaumen; Stadium 59-69
11. Indikation: max. 2 Anwendungen im Abstand von 10 Tagen mit 0,8 l/ha gegen Freifressende Schmetterlingsraupen in Erdbeeren (Bestände zur Pflanzguterzeugung); ab Beginn Larvenschlupf
12. Indikation: max. 2 Anwendungen im Abstand von 10 Tagen mit max.0,4 l/ha gegen Eulenarten in Wein; im Stadium 05-55
Sonstige Auflagen und Hinweise:
Für die 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 12. Indikation (Obst- und Weinbau): Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
Die neuen Indikationen sind im Pflanzenschutzmittelregister bereits einsehbar, wo auch die dazugehörigen Wasserabstandsauflagen und sonstige Auflagen und Hinweise zu finden sind: https://psmregister.baes.gv.at/
Für Ware mit bisheriger Kennzeichnung gilt eine Abverkaufsfrist bis 2.1.2021 und zusätzlich ein Jahr für die Aufbrauchsfrist.
Weiterführende Informationen:
Pfl.Reg.Nr.: Mimic 2620