Information Samba K

Änderungen in der Zulassung

Teilen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Zulassung von Samba K (Pfl.Reg.Nr.: 2762) ist nach Einreichung des Antrages auf Erneuerung der Zulassung verlängert worden, hat aber seine ursprünglichen Indikationen verloren.
Die neuen Indkationen 34 – 40 sind im Pflanzenschutzmittelregister bereits einzusehen. Klicken Sie hier um direkt zum AGES-Register zu gelangen.

Im Weinbau geht somit eines der letzten „echten“, effektiven Akarizide verloren, was besonders für die Bekämpfung der Kräuselmilbe künftig eine Herausforderung sein wird.

 

Wichtige Zeitpunkte:

Mit Ablauf des 15.07.2021 endet die Abverkaufsfrist von Samba K mit bestehendem, alten Etikett.
Eine Aufbrauchsfrist von bereits in Verkehr gebrachtem Samba K ist bis zum Ablauf des 15.07.2022 für Beseitigung, Lagerung und Verbrauch durch den Endanwender festgesetzt.

Abverkaufsfrist für den Handel: 15.07.2021
Aufbrauchsfrist für den Endanwender: 15.07.2022

Wir weisen darauf hin, dass Samba K nach dem jeweiligen Datum nicht mehr gelagert, gehandelt oder angewendet werden darf. Bitte tragen Sie dafür Sorge und informieren Sie Betroffene in Ihrem Wirkungsbereich.

Positiv zu erwähnen ist, dass der Anwender Samba K mit bestehendem Etikett noch 2 Saisonen (2021 und 2022) anwenden darf! Eine ausreichende Bevorratung von Samba K vor dem 15.07.2021 ist daher anzuraten!

Weitere Informationen zum Produkt Samba K erhalten Sie hier!


Pfl.Reg.Nr.: Samba K 2762