Belem 0,8 MG - Art.53 Zulassungen für 2021
Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Das Insektizid Belem 0,8 MG (Pfl.Reg.Nr. 3553-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:
Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Das Insektizid Belem 0,8 MG (Pfl.Reg.Nr. 3553-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:
Die Zulassung wurde nur für das Produkt mit der Pfl.Reg.Nr. 3553/0 für eine gesetzlich festgelegte Menge in Österreich erteilt und gilt nicht für parallel zugelassene Produkte. Die Abgabestellen für Belem 0,8 MG sind von uns an die Behörden zu melden.
Regulär zugelassene Indikationen:
12 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm und Diabrotica in Mais
12 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm in Sonnenblume, Sorghumhirse, Zuckermais
24 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm in Kartoffel
24 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm und Diabrotica in Mais bei starkem Druck
Das Produkt soll im Rahmen einer Gesamtstrategie mit Fruchtfolge und Käferbekämpfung eingesetzt werden. Belem hat aufgrund seiner guten öko-toxikologischen Eigenschaften reguläre Zulassungen in Mais, Hirse, Sonnenblumen und darf daher bei Anbau dieser Kulturen ganzjährig am Betrieb gelagert werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ausreichend Originalware verfügbar ist, die mit „Vertrieb Kwizda Agro“ gekennzeichnet ist.
Weitere Informationen zum Produkt Belem 0,8 MG erhalten Sie hier!
Pfl.Reg.Nr.: Belem 0,8 MG 3553-0