2020 ACORIT 250 SC in Hopfen
Die Zulassung von Acorit 250 SC wurde gemäß Artikel 51 (geringfügige Verwendung) um die 11. Indikation gegen Spinnmilben (Larven und Eier) in Hopfen erweitert.
Die Zulassung von Acorit 250 SC wurde gemäß Artikel 51 (geringfügige Verwendung) um die 11. Indikation gegen Spinnmilben (Larven und Eier) in Hopfen erweitert.
In Hopfen gegen Spinnmilben (Larven und Eier) mit max. 0,6 l/ha in max. 3.000 l Wasser/ha bei Befallsbeginn bzw. ab Warndiensthinweis max. 1x spritzen und sprühen. Wartefrist: 28 Tage.
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. –geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B8a/01 in der jeweils gültigen Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
Hopfenbau | Spritzen und Sprühen | 20 m | 50 % |
Hopfenbau | Spritzen und Sprühen | 15 m | 75 % |
Hopfenbau | Spritzen und Sprühen | 5 m | 90 % |
Weiterführende Informationen:
Pfl.Reg.Nr.: Acorit 250 SC 3550