Saison 2023 - am 20.03.2023

Art. 53 – Notfallzulassung für 2023 Cymbigon forte

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Das Insektizid „Cymbigon forte" (Pfl.Reg.Nr. 3998-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:

 

Cymbigon forte (Pfl. Reg.Nr. 3998-0)
Ind. Kultur Schadfaktor Aufwandmenge
l/ha
Anwendung Wartefrist in Tagen
Anzahl Zeitraum
57 Zuckerrübe
Futterrübe

Rübenderbrüssler

Rübenerdfloh 

0,05 l/ha 2 Bei Befallsbeginn bzw. ab Warndiensthinweis 14
58

Steinobst 

Kernobst

Baumwanzen 

0,025 l/ha/m Kronenhöhe
max. 0.05 L/ha
1

Bis BBCH 61 (Beginn der Blüte: etwa 10% der Blüten geöffnet) Bei Befallsbeginn bzw. nach Warndiensthinweis

21
59

Steinobst

Kernobst

Baumwanzen 

0,025 l/ha/m Kronenhöhe
max. 0.05 L/ha
1

Ab BBCH 69 (Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen)
Bei Befallsbeginn bzw. nach Warndiensthinweis

21
60 Himbeeren Sommerhimbeeren

Grüne Reiswanze 

0,05 l/ha 1

Bei Befallsbeginn bzw. nach Warndiensthinweis

21
61

Himbeeren Herbsthimbeeren Brombeeren

Grüne Reiswanze  0,05 l/ha 1

Bei Befallsbeginn bzw. nach Warndiensthinweis

21
62

Chinakohl

Kleine Kohlfliege  0,05 l/ha 2

Bei Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerdender ersten Symptome

7
63

Paprika Melanzani Tomaten  Gurke (Unter Glas)

Schmetterlingsraupen

(Freifressende Arten)

0,05 l/ha Pflanzenhöhe bis 50cm 2 Bei Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome 7
64 Salat (Unter Glas)

Schmetterlingsraupen

(Freifressende Arten)

Eulenarten 

0,05 l/ha 2 Ab Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome 3
65 Salat (Unter Glas)

Schmetterlingsraupen  (Freifressende Arten)

Eulenarten 

0,05 l/ha 2 Ab Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome 3

 

Indikation Zulassung gültig 
57 vom 15.03. bis 01.07.2023
58  vom 15.03. bis 29.04.2023
59  vom 01.09. bis 30.10.2023
60 vom 15.03. bis 12.07.2023
61  vom 15.05. bis 11.09.2023
62 vom 01.06. bis 28.09.2023
63 vom 01.08. bis 31.10.2023
64 vom 14.03. bis 31.03.2023
65 vom 15.09. bis 31.10.2023

Weitere Informationen zum Produkt Cymbigon forte erhalten Sie hier!

 

Für die 57.,58.,59.,60.,61.,63.,64.,65 Indikation: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen vor Einschwemmung in Oberflächengewässer eine Anwendung nicht zulässig.
 

Für die 57.,58.,59.,60.,61.,63.,64.,65. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässern einzuhalten: 20 m (90 %).

Für die 57.,58.,59.,60.,61.,62.,63.,64.,65. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

Für die 62. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung von abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern in Form eines bewachsenen Grünstreifens einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur
Anwendungsart
Abstand in m
Abdriftminderungsklasse
Gemüsebau
Spritzen
20 m
75 %
Gemüsebau
Spritzen
15 m
90 %

 

Für die 62. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur
Anwendungsart
Abstand in m
Abdriftminderungsklasse
Gemüsebau
Spritzen
15 m
75 %
Gemüsebau
Spritzen
10 m
90 %

 


Für die 57. Indikation: Behandelte Rübenblätter nicht verfüttern.

 

Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.

 

 

 

Pfl.Reg.Nr.: Cymbigon forte 3998-0

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kwizda-agro.at

 oder telefonisch von Ihrem regionalen Pflanzenschutzberater

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 Kwizda Agro GmbH