Art. 53 – Notfallzulassung Univoq
Wir freuen uns, Sie über die Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Univoq (Pfl.Reg.Nr. 4340-0) informieren zu können.
Wir freuen uns, Sie über die Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Univoq (Pfl.Reg.Nr. 4340-0) informieren zu können.
In wenigen Tagen steht die erste Cercospora-Behandlung in der Zuckerrübe an. Nach dem enormen Krankheitsdruck im letzten Jahr und dem Shifting bei einigen Azol Produkten, ist Univoq extrem wichtig. Univoq, die Kombination aus Prothioconazole und Fenpicoxamid, dem Wirkstoff aus der neuen Wirkstoffgruppe der Picolinamide, sollte in jeder Cercosporaspritzfolge aus Resistenzgründen einmal eingesetzt werden. Wir empfehlen den Einsatz von Univoq bei der ersten oder zweiten Spritzung.
Wir freuen uns, Sie über die Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Univoq (Pfl.Reg.Nr. 4340-0) informieren zu können.
1,5 l Univoq + 1,5 l Cuprofor Flow + 150 ml Designer/ha Anwendung bei der ersten oder zweiten Cercospora Behandlung |
Das Fungizid Univoq ist zusätzlich zu den bestehenden Zulassungen gegen viele Getreidekrankheiten während des angegebenen Zeitraumes mit folgender Indikation zugelassen:
Univoq (Pfl. Reg.Nr. 4340-0) | |||||||
Ind. | Kultur | Schadfaktor | Aufwand-menge l/ha |
Anwendungsart | Anwendung | Wartefrist in Tagen | |
Anzahl | Zeitraum | ||||||
12 |
Zuckerrübe BEAVA |
Cercospora-Blattfleckenkrankheit (Cercospora beticola) CERCBE | 1,5 l/ha | Spritzen | 1 | Stadium 39 (Bestandesschluß: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bis Stadium 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht) | 7 |
Erweiterung der Zulassung mit der 12. Indikation
Beginn der Zulassung: 15.06.2025
Ende der Zulassung: 15.09.2025
Weitere Informationen zum Produkt Univoq erhalten Sie hier!
Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kwizda-agro.at
oder telefonisch von Ihrem regionalen Pflanzenschutzberater