Pflanzenschutzberater Ing. Franz Kröll | © Kwizda Agro GmbH
Saison 2022 - am 21.04.2022

Centurion Plus - Art. 53 Notfallzulassungen für 2022

Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Centurion Plus ist das einzige Gräsermittel, das auch die Einjährige Rispe erfasst! Das Herbizid „Centurion Plus" (Pfl.Reg.Nr. 4254-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen: 

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Weitere Informationen zum Produkt Centurion Plus erhalten Sie hier!

 

Gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wird die Zulassung mit den folgenden Auflagen und Bedingungen hinsichtlich der Kennzeichnung für die 41.-43. Indikation erteilt:

Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.

 

Pfl.Reg.Nr.: Centurion Plus 4254-0

 

Weitere Informationen, die neuen Regionalempfehlungen und Ratgeber

finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage: www.kwizda-agro.at

 

Mit freundlichen Grüßen

Kwizda Agro GmbH