Art. 53 - am 16.02.2026

Art. 53 – Zulassung Viballa genehmigt!

wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung des Nachauflauf-herbizides Viballa (Pfl.Reg.Nr. 4638-0) gegen Ambrosia, Schönmalve und Spitzklette in der Sonnenblume informieren zu dürfen.

Teilen:

 

Viballa (Pfl.Reg.Nr. 4638-0)

Ind. Kultur (EPPO Code) Schadfaktor  (EPPO Code) Aufwand-menge
l/ha
Anwendungsart Anwendung Wartefrist
in Tagen
Anzahl Zeitraum
1 Sonnenblume (HELAN) Gewöhnliche Spitzklette (XANST, Xanthium strumarium) Ambrosia (AMBEL, Ambrosia artemisiifolia) Schönmalve (ABUTH, Abutilon theophrasti) 1 l/ha Spritzen 1 Nach dem Auflaufen, Stadium 14 (4 Laubblätter (2. Blattpaar) entfaltet) bis Stadium 51 (Infloreszenz-Knospe zwischen den jungen Blättern gerade erkennbar (Stern-Stadium)) _

 

   Indikation       Zulassung gültig 
1.     vom 01.03. bis 28.06.2026

 

Auflagen für die 1. Indikation: 

  • Klassifikation des/der Wirkstoffe(s) gemäß Herbicide Resistance Action Committee (HRAC): Wirkmechanismus (HRAC GRUPPE): 4
  • Die Anwendung des ggstl. Pflanzenschutzmittels darf nur bei tatsächlichem Auftreten der Gefahr iSd Art. 53 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfolgen. 
  • Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. 

Anwendungshinweise 1 l/ha VIBALLA:

  • Einsatz in allen Sonnenblumensorten (normale, tribenuron-, imazamoxtolerante) möglich
  • Anwendung im Nachauflauf der Unkräuter vom 4-Blattstadium der Sonnenblumen bis EC 51
  • Kombinierbar bei der zweiten Splittinganwendung mit 30 g Express SX oder solo anstelle der 2. Splittinganwendung von Express SX bzw. nach Imazamox-Vorlage
  • Resistenzbrecher bei ALS-toleranten Unkräutern (Amaranth, Gänsefuß werden miterfasst)
  • Top gegen Ambrosia, Spitzklette, Schönmalve, Gänsefuß, gute Zusatzwirkung auf Amaranth

 

Zur Beachtung VIBALLA:

  • Darf nur bei Auftreten des Problems (Ambrosia, Spitzklette, Schönmalve) eingesetzt werden
  • Darf nur im Zulassungszeitraum von 1. März bis 28. Juni 2026 angewendet werden
  • Außerhalb des Zeitraumes darf Viballa auch nicht gelagert werden (Sperrlager notwendig)

 

Bitte bestellen Sie das Produkt im Befallsgebiet mit Ambrosia und verbrauchen Sie die Ware möglichst restlos. Es wäre schade, wenn das Produkt irgendwo liegenbliebe und anderswo gebraucht würde.

 

Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.

 

 

Vertrauen Sie auf unsere Beratung und nutzen Sie die neuen digitalen KX-Tools von der Bestellplanung über Anwendung bis zur Aufzeichnung.

 

Was bietet Ihnen KX alles?

📅 KX Planner – für Feld- und Weinbau:

  • Spritzungen rasch planen und dokumentieren (PC, Tablet, Smartphone).
  • Flexibel an Flächen, Rebsorten und aktuelle Bedingungen anpassbar.
  • Mit direkter Produktauswahl und Anpassungsmöglichkeiten.

🍇 KX Vine – besserer Rebschutz durch richtiges Timing:

  • Krankheitsprognosen und Spritzfenster standortbezogen im Blick.
  • Infektionswarnungen für Peronospora und Oidium, abgestimmt auf die Entwicklung der Reben.

🌾 KX Field – der digitale Helfer für besseren Pflanzenschutz:

  • Infektionsrisiken frühzeitig erkennen und Maßnahmen gezielt planen.
  • Virtuellen Prognosestationen liefern wertvolle Daten zu Krankheitsrisiko und Spritzwetterbedingungen.

🌧️ KX Rain – der digitale Regenreport:

  • Übersichtlich aufbereitete Informationen zu gefallenen Niederschlagsmengen.
  • Vergleich der kumulierten Regenmengen der letzten zehn Jahre möglich.

 

Jetzt kostenlos anmelden und KX entdecken:

➡️ https://www.kwizda-agro.at/kx

 

Bei Fragen stehen Ihnen unser KX Team und die Kwizda Agro Fachberater jederzeit zur Verfügung. Stellen Sie Ihre Frage direkt an digital@kwizda-agro.com oder nutzen Sie das KX Support Portal