Art. 53 - am 28.04.2026

Art. 53 - Samba K - Notfallzulassung

Wir freuen uns, Sie über die Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Samba K (Pfl.Reg.Nr. 2762-0) informieren zu können. Das Insektizid Samba K ist zusätzlich zu den bestehenden Zulassungen während der angegebenen Zeiträume mit folgenden Indikationen zugelassen:

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Samba K (Pfl. Reg.Nr. 2762-0)

Ind.

Kultur (EPPO Code)

Schadfaktor (EPPO Code)

Aufwandmenge
l/ha

Anwendungsart

Anwendung

Wartefrist in Tagen

Anzahl

Zeitraum

104

Süßkirsche PRNAV
Weichsel (Sauerkirsche) PRNCE

Spinnmilben (Tetranychidae) 1TETRF

0,75 l/ha/m Kronenhöhe
2,25 l/ha max.

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

21

105

Himbeeren RUBID (Freiland)
Einschränkung auf Sommerhimbeere

Gemeine Spinnmilbe TETRUR

1,5 l/ha max.

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

21

106

Himbeeren RUBID (unter Glas)
Einschränkung auf Sommerhimbeere

Gemeine Spinnmilbe TETRUR

1,5 l/ha max.

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

21

107

Himbeeren RUBID (Freiland)
Einschränkung auf Herbsthimbeeren

Gemeine Spinnmilbe TETRUR

1,5 l/ha max.

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

21

108

Himbeeren RUBID (unter Glas)
Einschränkung auf Herbsthimbeeren

Gemeine Spinnmilbe TETRUR

1,5 l/ha max.

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

21

109

Brombeeren RUBFR                              Johannisbeerartiges Beerenobst 3RIBC

Gemeine Spinnmilbe TETRUR

1,5 l/ha max.

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

21

110

Zucchini CUUPG
Paprika CPSAN
 Tomaten LYPES
 Patisson CUUPM
 Gurke CUMSA
 Kürbis-Hybriden CUUHY

Rostmilben ACULSP
Weichhautmilben 1TARSF
Spinnmilben 1TETRF

0,9 l/ha Pflanzenhöhe bis 50 cm
1,35 l/ha Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm
1,8 l/ha Pflanzenhöhe über 125 cm

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

3 Tage (Gurke,Patisson,
Kürbis-Hybriden, Zucchini)
7 Tage
(Tomaten, Paprika)

111

Patisson CUUPM
Kürbis-Hybriden CUUHY
 (unter Glas)

Rostmilben ACULSP
Weichhautmilben 1TARSF
Spinnmilben 1TETRF

0,9 l/ha Pflanzenhöhe bis 50 cm
1,35 l/ha Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm
1,8 l/ha Pflanzenhöhe über 125 cm

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

3

112

Buschbohne PHSVN

Rostmilben ACULSP
Weichhautmilben 1TARSF
Spinnmilben 1TETRF

0,9 l /ha

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

7

113

Pflaume (Zwetschken) PRNDO

Pflaumenrostmilbe VASAFL

0,75 l/ha/m Kronenhöhe
2,25 l/ha max.

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

21

114

Kernobst (3PMFC)

Rostmilben ACULSP

0,5 l/ha/m Kronenhöhe
1,5 l/ha max.

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

21

115

Weinreben VITVI

Pockenmilbe ERPHVI Kräuselmilbe PHYCVI

1,6 l/ha

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

35

116

Holunder SAMNI

Gemeine Spinnmilbe TETRUR

1,5 l/ha max.

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

21

117

Weinreben VITVI

Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) SCAPLI

1,6 l/ha max.

Spritzen/Sprühen

1

Bei Befall

35

 

Indikation

Zulassung gültig

104., 110., 111., 112., 113., 114.

vom 01.05.2026 bis 28.08.2026

105., 106., 109., 115., 116., 117.

vom 25.04.2026 bis 30.07.2026

107., 108.

vom 01.06.2026 bis 28.09.2026

 

Für die 104., 113. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden.

 

Für die 105., 107., 109., 110., 112. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

 

Für die 106., 108., 111. Indikation: Schädlich für bestäubende Insekten.

Für die 106., 108., 111. Indikation: Schädlich für Nützlinge.

 

Für die 114., 115., 116., 117. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

 

Weitere Informationen zum Produkt Samba K erhalten Sie hier!

 

 

Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.

 

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