Art. 53 - am 16.04.2024

Art. 53 – Notfallzulassung für 2024 Mospilan 20 SG & Univoq in Zuckerrübe

Wir stellen Ihnen hier die Notfallzulassung zweier wichtiger Produkte in der Rübenproduktion vor. Mospilan 20 SG darf ab dem 2-Blattstadium der Rübe zur Bekämpfung von Blattläusen eingesetzt werden, gleichzeitig auftretende Erdflöhe oder Rübenderbrüssler werden dabei miterfasst. Ein Einsatz ausschließlich gegen diese Schädlinge wurde nicht genehmigt.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hier stellen wir Ihnen die Notfallzulassung zweier wichtiger Produkte in der Rübenproduktion vor.

Mospilan 20 SG darf ab dem 2-Blattstadium der Rübe zur Bekämpfung von Blattläusen eingesetzt werden, gleichzeitig auftretende Erdflöhe oder Rübenderbrüssler werden dabei miterfasst. Ein Einsatz ausschließlich gegen diese Schädlinge wurde nicht genehmigt.

Mospilan 20 SG (Pfl. Reg.Nr. 2830-0)
Ind. Kultur Schadfaktor Aufwandmenge
kg/ha
Anwendung Wartefrist in Tagen
Anzahl Zeitraum
75 Zuckerrübe
Futterrübe
Blattläuse 0,25 kg/ha 1

Bei Befall bzw. ab Erreichen von Schadschwellen oder ab Warndiensthinweis, Stadium 12 (2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet) bis Stadium 39 (Bestandesschluß: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich)

7

 

 

Indikation Zulassung gültig
75 vom 13.04. - 29.07.2024

 

 

Univoq, das Top-Getreidefungizid aus einer neuen Wirkstoffgruppe, ist in Weizen, Roggen, Triticale und Dinkel breit wirksam und passt als Resistenzbrecher gegen Septoria tritici perfekt für den Abreifeschutz ins Fahnenblatt. Wegen seiner überragenden Wirksamkeit in den Zuckerrübenversuchen der Agrana, hat Univoq jetzt auch die Notfallzulassung gegen Cercospora bekommen und soll in jede Strategie, am besten bei der ersten oder zweiten Spritzung in Kombination mit Cuprofor flow eingebaut werden.

Univoq (Pfl. Reg.Nr. 4340-0)
Ind. Kultur Schadfaktor Aufwandmenge
l/ha
Anwendung Wartefrist in Tagen
Anzahl Zeitraum
11 Zuckerrübe Cercospora-Blattfleckenkrankheit (Cercospora beticola) 1,5 l/ha 1 Stadium 39 (Bestandesschluß: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bis Stadium 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht) 7

 

Indikation Zulassung gültig
11 vom 15.06. - 15.09.2024

 

Für die 11. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur Anwendungsart Abstand in m Abdriftminderungsklasse
gemäß Indikation Spritzen 10 m  75 %

 

Für die 11. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand in Form eines bewachsenen Grünstreifens zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur Anwendungsart Abstand in m Abdriftminderungsklasse
gemäß Indikation Spritzen 10 m  75 %

 

 

Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.

 

Pfl.Reg.Nr. : Mospilan 20 SG 2830-0; Univoq 4340-0

 

Weitere Informationen, die neuen Regionalempfehlungen und Ratgeber

finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage: www.kwizda-agro.at

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kwizda Agro GmbH