Art. 51 - Minor Use - Limocide® Pfl.Reg.Nr. 4097-0
Wir freuen uns, Sie über die geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Limocide® (Pfl.Reg.Nr. 4097-0) informieren zu können. Das Pflanzenschutzmittel ist damit für zusätzliche Anwendung zugelassen. Bitte beachten Sie die geltenden Anwendungsbestimmungen und Auflagen gemäß Pflanzenschutzmittelregister.