Saison 2026 - am 04.09.2026

Art. 51 - Minor Use - Limocide® Pfl.Reg.Nr. 4097-0

Wir freuen uns, Sie über die geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Limocide® (Pfl.Reg.Nr. 4097-0) informieren zu können. Das Pflanzenschutzmittel ist damit für zusätzliche Anwendung zugelassen. Bitte beachten Sie die geltenden Anwendungsbestimmungen und Auflagen gemäß Pflanzenschutzmittelregister.

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Limocide® (Pfl. Reg.Nr. 4097-0)

Ind. Kultur (EPPO Code) Schadfaktor  (EPPO Code) Aufwand-menge
l/ha
Anwendungs-art Anwendung Wartefrist
in Tagen
Anzahl Zeitraum
32. Weinreben (VITVI)

Amerikanische Rebzikade (SCAPLI, Scaphoideus titanus) Als Vektoren von Virosen und Phytoplasmen, zur Befallsminderung

1,8 l/10.000 m² Laubwandfläche, 
0,3 l/ha max.
Spritzen/ Sprühen 6 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis von BBCH 12 (2 Laubblätter entfaltet) bis BBCH 71 (Fruchtansatz; Fruchtknoten beginnen sich zu vergrößern; "Putzen der Beeren" wird abgeschlossen) keine

 

 

Es ist zugelassen für den konventionellen und biologischen Weinbau.

 

Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.