Weitere Änderung bei Mospilan 20 SG von Amts wegen mit sofortiger Wirkung: Für die Indikation 28 und 29 gilt: Nur mehr je 1 Anwendung statt bisher 2 in Blumenkohl.
28. Indikation:
Die Kulturgruppe Blumenkohl (3FBRC) wird gestrichen und als 95. Indikation mit geänderten Anwendungsbestimmungen wie folgt zugelassen:
95. Indikation:
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Weiße Fliege (Mottenschildlaus)
Kultur/Oblekt: Blumenkohle (3FBRC)
Einsatzgebiet: Gemüsebau
Anwendungsbereich: Freiland
Aufwandmenge(n): 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 - 600 l/ha
Anwendungszeitpunkt(e): Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, Stadium 41 (Beginn der Blumenbildung) bis Stadium 46 (60% des zu erwartenden Blumen-Durchmessers erreicht)
Max. Anzahl der Behandlungen in der Anwendung: 1
Max. Anzahl der Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Zeitlicher Abstand in Tagen: ---
Wartefrist in Tagen: 14
Nachbaufrist in Tagen: ---
Anwendungsart(en): Spritzen
29. Indikation:
Die Kulturgruppe Blumenkohle (3FBRC) wird gestrichen und als 96. Indikation mit geänderten Anwendungsbestimmungen wie folgt zugelassen:
96. Indikation:
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Blattläuse (1APHIF, Aphididae)
Kultur/Oblekt: Blumenkohle (3FBRC)
Einsatzgebiet: Gemüsebau
Anwendungsbereich: Freiland
Aufwandmenge(n): 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 - 600 l/ha
Anwendungszeitpunkt(e): Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, Stadium 41 (Beginn der Blumenbildung) bis Stadium 46 (60% des zu erwartenden Blumen-Durchmessers erreicht)
Max. Anzahl der Behandlungen in der Anwendung: 1
Max. Anzahl der Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Zeitlicher Abstand in Tagen: ---
Wartefrist in Tagen: 14
Nachbaufrist in Tagen: ---
Anwendungsart(en): Spritzen
Weitere Gefahren- und Sicherheitshinweise für die 95. und 96. Indikation:
Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
Sonstige Auflagen und Hinweise für die 95. und 96. Indikation:
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese(n) Wirkstoff(e) enthaltenden Mitteln.
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein.
Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.