Art. 53 - am 03.06.2026

Art. 53 - Zulassung Exigon OD

Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Das Insektizid Exigon OD (Pfl.Reg.Nr. 4639-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) von 03.06.2026 wie gefolgt zugelassen:

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Exigon OD (Pfl.Reg.Nr. 4639-0)

Ind. Kultur (EPPO Code) Schadfaktor  (EPPO Code) Aufwand-menge
l/ha
Anwendungsart Anwendung Wartefrist
in Tagen
Anzahl Zeitraum

1

Grünland (3GRLC)

Maikäfer (MELOSP, Melolontha sp.)
Junikäfer (AMHISO, Amphimallon solstitiale)

0,5 l/ha

Injektionsverfahren

1

Juni bis September

_

2

Grünland (3GRLC)

Maikäfer (MELOSP, Melolontha sp.)
Junikäfer (AMHISO, Amphimallon solstitiale)

0,5 l/ha

Spritzen mit anschließender Bewässerung

1

Juni bis September

_

3

Grünland (3GRLC)

Maikäfer (MELOSP, Melolontha sp.)
Junikäfer (AMHISO, Amphimallon solstitiale)

0,5 l/ha

Spritzen mit Einarbeitung

1

Juni bis September, Nach dem Umbruch, Vor der Neueinsaat

_

4

Rasen (3AMGC)

Maikäfer (MELOSP, Melolontha sp.)
Junikäfer (AMHISO, Amphimallon solstitiale)

0,5 l/ha

Injektionsverfahren

1

Juni bis September

_

5

Rasen (3AMGC)

Maikäfer (MELOSP, Melolontha sp.)
Junikäfer (AMHISO, Amphimallon solstitiale)

0,5 l/ha

Spritzen mit anschließender Bewässerung

1

Juni bis September

_

6

Rasen (3AMGC)

Maikäfer (MELOSP, Melolontha sp.)
Junikäfer (AMHISO, Amphimallon solstitiale)

0,5 l/ha

Spritzen mit anschließender Bewässerung

1

Juni bis September, Nach der Aerifizierung

_

7

Rasen (3AMGC)

Maikäfer (MELOSP, Melolontha sp.)
Junikäfer (AMHISO, Amphimallon solstitiale)

0,5 l/ha

Spritzen mit Einarbeitung

1

Juni bis September, Nach dem Umbruch, Vor der Neueinsaat

_

 

Beginn der Zulassung:  03.06.2026

Ende der Zulassung:     30.09.2026

 

Enthält Beauveria bassiana Stamm BOV1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

 

Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen haben.

 

Die Anwendung des ggstl. Pflanzenschutzmittels darf nur bei tatsächlichem Auftreten der Gefahr iSd Art. 53 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfolgen.

 

Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

 

SPe 8 - Bienengefährlich! Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen während des Bienenfluges aufbringen.

Eine Anwendung nach Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand ist jedoch bis 23:00 Uhr zulässig. Es darf außerhalb dieses Zeitraumes nicht an Stellen angewendet werden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind, dies gilt auch für blühende Unkräuter.

 

 

 

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