Art. 53 – Notfallzulassung Kabuki
Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Das Herbizid „Kabuki" (Pfl.Reg.Nr. 2907-0) ist 2025 neben der normalen Zulassung auch nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen: